Geschäftsadresse (Impressum)
Niederlassungsadresse für Impressum, Rechnungen und Web – mit Nutzungsrecht vor Ort
Zielgruppe
Einzelunternehmer, Freiberufler und Selbstständige, die ihre Privatadresse aus Impressum, Rechnungen und Online-Profilen (z. B. Google-Unternehmensprofil) heraushalten wollen.
Rechtlicher Anker
§ 5 ECG verlangt die geografische Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist. Nach § 3 Z 3 ECG setzt eine Niederlassung voraus, dass die Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung tatsächlich ausgeübt wird. Eine reine Briefkastenadresse genügt dafür nicht; deshalb umfasst bereits dieses Paket ein echtes Nutzungsrecht an einem Arbeitsplatz vor Ort.
Enthalten
- Berechtigung zur Nutzung der Anschrift Hofgasse 11, 4063 Hörsching als Geschäftsanschrift im Impressum, auf Rechnungen, Geschäftspapieren, der Website und in Online-Verzeichnissen.
- Beschriftung des Briefkastens bzw. Postfachs mit dem registrierten Firmen- oder Unternehmensnamen.
- Annahme eindeutig zuordenbarer Briefpost während betrieblicher Anwesenheit.
- Postbearbeitung durch Benachrichtigung per E-Mail mit einem Foto der Umschlag- bzw. Paketvorderseite; Verwahrung bis zu 90 Tage und persönliche Abholung.
- Kontingent von 2 Arbeitstagen pro Kalendermonat im Gemeinschaftsbüro als Nachweis der tatsächlichen Niederlassung; nicht verbrauchte Tage verfallen am Monatsende.
Nicht enthalten
- Keine Nutzung als Gewerbestandort bzw. weitere Betriebsstätte nach der GewO; keine Bestätigung zur Vorlage bei der Gewerbebehörde.
- Keine Nutzung als Firmensitz und keine Nutzung als Geschäftsanschrift im Firmenbuch. Für diese Nutzungen ist ein Upgrade auf „Gewerbestandort“ bzw. „Firmensitz“ erforderlich.
- Kein Öffnen oder Scannen von Sendungen, keine automatische Weiterleitung, keine Paketannahme, kein fester Arbeitsplatz.
Verantwortung des Kunden
- Die Arbeitstage vor Ort rechtzeitig vorab reservieren und tatsächlich nutzen, soweit dies als Niederlassungsnachweis erforderlich ist.
- Jeden zulässigen Empfänger vorab registrieren, die vorgegebene Adressschreibweise verwenden und Post innerhalb der Lagerfrist abholen.
- Die Adresse nicht bei Gewerbebehörde oder Firmenbuch als Standort, Sitz oder Geschäftsanschrift angeben.
